Rechtsw. Obiter Dictum n n (rechtliche Ausführungen bei Urteilen eines obersten Gerichts, die über das Erforderliche zur Begründung hinausgehen).
Rechtsw. Obiter Dictum n n (rechtliche Ausführungen bei Urteilen eines obersten Gerichts, die über das Erforderliche zur Begründung hinausgehen).