N.
Rechtsw. Hilfe f f beim Vermeiden einer Gefangennahme (außer durch das Gewähren von Unterschlupf, z. B. durch Unterstützung mit Geld, Verkleidung).

隠避

ん・ぴ2in·pi1

N.
Rechtsw. Hilfe f f beim Vermeiden einer Gefangennahme (außer durch das Gewähren von Unterschlupf, z. B. durch Unterstützung mit Geld, Verkleidung).
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