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1
N.
1 Land n n; Staat m m.
2 Welt f f; Erde f f.
3 Öffentlichkeit f f.
4 Regierung f f.
5 etw. Weltbekanntes n n.
2
1 unter dem Himmel; unter der Sonne; in der Welt.
2 im ganzen Land; im ganzen Reich.
3
N.
1 Regierung f f über ein Land.
2 Regent m m über ein Land.
4
5‑st. intrans. V. auf ‑ra mit regelm. Geminaten-Onbin = ‑tte>
1 vom Himmel herabsteigen.
2 in eine Firma eintreten, mit der man früher als hoher Regierungsbeamte in engem Kontakt stand.
5
N.
das Weltbeste n n.
6
N.
Regent m m; Landesherr m m; Person f f, die ein Land regiert.
7
N.
Vom-Himmel-Herabsteigen n n; Anstellung f f eines hohen Regierungsbeamten nach der Pensionierung auf einem herausgehobenen Posten in der Privatindustrie bei einem Unternehmen, das er als Beamter kontrolliert hat od. mit dem er anderweitig zu tun hatte.
8
N.
Einiger m m. || Einiger m m Japans. || Herrscher m m Japans.
9
Ortsn.  Tengajaya (n) (n) (Viertel in Ōsaka in der Gegend um die Schreine Sumiyoshi-Taisha und Imamiya-Jinja, in der ein Teehaus gestanden haben soll, in welches einst Toyotomi Hideyoshi eingekehrt sein soll).
10
Ortsn.  Tenkachaya (n) (n) (Viertel in Ōsaka in der Gegend um die Schreine Sumiyoshi-Taisha und Imamiya-Jinja, in der ein Teehaus gestanden haben soll, in welches einst Toyotomi Hideyoshi eingekehrt sein soll).
11
Ortsn.  Tengachaya (n) (n) (Viertel in Ōsaka in der Gegend um die Schreine Sumiyoshi-Taisha und Imamiya-Jinja, in der ein Teehaus gestanden haben soll, in welches einst Toyotomi Hideyoshi eingekehrt sein soll).
12
N.
Welt f f und Land n n.
13
N.
Landesaufstand m m.
14
Frieden m m im ganzen Land.
15
N.
japan. Gesch.  Tenka-fubu n n; Vereinigung f f des Militärs (von Oda Nobunaga seit 1567 benutzter Siegelspruch auf seinem roten Siegel).
16
N.
einzigartig im ganzen Land; einzigartig auf der Welt.
17
N.
etw. Einzigartiges n n unter der Sonne; das Beste n n auf Erden.
18
N.
Unübertrefflichkeit f f; Konkurrenzlosigkeit f f; Ohnegleichensein n n.
19
N.
Einigung f f des Landes.
20
N.
einzigartig im ganzen Land; einzigartig auf der Welt.
21
N.
1 Reichseinigung f f.
2 japan. Gesch.  Reichseinigung f f (durch Oda Nobunaga, Toyotomi Hideyoshi u. Tokugawa Ieyasu).
22
von oben angeordnet.
23
Wechsel m m eines pensionierten hohen Beamten in einen führenden Posten bei einer Firma, die mit seiner früheren Behörde in engem Kontakt stand.
24
durch Einfluss von oben.
25
öffentliche Institution f f (zB die Presse).
26
1 ein Land erobern; an die Macht kommen; die Regierungsgewalt erlangen.
2 das ganze Land regieren; das ganze Land beherrschen.
27
weltberühmte Landschaft f f.
28
in aller Öffentlichkeit; vor der Welt.
29
Naturwunder n n.
30
Weltsituation f f; nationale Situation f f.
31
mit gutem Gewissen; reinen Gewissens.
32
einzigartig; unvergleichlich.
33
einzigartig; beispiellos; einmalig; ohnegleichen.
34
Sumō der berühmte Yokozuna m m.
35
öffentliche Währung f f.
36
einzigartig; unvergleichlich.
37
N.
entscheidender Augenblick m m; Augenblick m m, der über Sieg oder Niederlage entscheidet.
38
N.
Gesch. Reichseiniger m m.
39
dem ganzen Land Vorschriften machen.
40
das Land regieren.