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Hinweis |
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Zur Anerkennung des Wadoku e.V. als gemeinnützigen Verein beim Finanzamt München sind ein paar formelle Änderungen an der bisherigen Vereinssatzung nötig. |
Allgemeines
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
I. Der Verein führt den Namen „Wadoku e.V." mit dem Zusatz „Förderverein für freie japanisch-deutsche Wörterbücher, Zeichenlexika und Lernmaterialien".
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III. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
I. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung.
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V. Der Wadoku e.V. wird ehrenamtlich geführt.
§ 3 Zweckerreichung
I. Zur Erreichung der Ziele des Vereins nach § 2 der Satzung ist der Wadoku e.V. bestrebt, daß ein reger Austausch der sprachlichen Wissenschaft zwischen Japan und Deutschland stattfindet.
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IV. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das Vereinsvermögen an die Stadt München, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 4 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen des Wadoku e.V. sind die Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführungen seiner Aufgaben beschließt. Die Satzung ist die Grundlage der Ordnungen. Die Ordnungen sind nicht Teil der Satzung. Sie werden von den durch die Satzung bestimmten Gremien oder Organen beschlossen.
§ 5 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in denen der Verein seinen Sitz hat.
Mitgliedschaft
§ 6 Mitglieder
I. Mitglieder des Wadoku e.V. sind
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III. Fördermitglied kann jede voll rechtsfähige Person werden.
§ 7 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
I. Wer die Mitgliedschaft im Wadoku e.V. erwerben will, hat an ihn einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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V. Die Mitgliedschaft endet mit Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrags automatisch.
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
I. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Wadoku e.V. im Rahmen der bestehenden Beschlüsse und Ordnungen.
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V. Ein Mitglied kann bei Verstößen gegen diese Satzung mit Beschluß, der der 2/3 Mehrheit bedarf, ausgeschlossen werden.
Organe
§ 9 Organe des Wadoku e.V.
Organe des Wadoku e.V. sind :
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) hat über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten des Vereins zu beschließen. Sie ist das oberste Organ.
§ 11 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung
Die MV setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen, wobei die Fördermitglieder durch einen von ihnen bestimmten Vertreter, der nicht dem Kreise der Einzelmitglieder entstammen muß, ihr Stimmrecht ausüben.
§ 12 Durchführung der Mitgliederversammlung
I. Die Mitgliederversammlung ist jährlich sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Die Berufung erfolgt durch Publikation auf der Vereinshomepage www.wadoku.de; sollte dies aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich sein, durch postalischen Brief.
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IX. Beschlüsse zur Änderung dieser Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit. Die Beschlüsse sind vom Schriftführer zu protokollieren.
§ 13Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
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3. dem Schriftführer
4. dem Kassenwart
§ 14 Aufgaben desVorstandes
I. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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IV. Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft.
Schiedsgericht
§ 17 Schiedsgerichtsverfahren
Ein Schiedsgerichtsverfahren ist nicht vorgesehen.