Mir scheint, du möchtest sehr wörtlich übersetzen oder du gehst von einem sehr sprachwissenschaftlichen Kontext heran.
Mariko wrote:
Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme.
Ja, in Deutschland sind sie das. Der Begriff "Buerger" stammt allerdings aus der Franzoesischen Revolution. Eine aehnliche Entwicklung hat es in der japanischen Geschichte nicht gegeben, sodass fraglich ist, ob der Begriff angewendet werden kann.
Ich gehe mal stark davon aus, dass auch in Japan das Konzept eines Bürgers mit Rechten und Pflichten verbreitet ist. Und wenn man ins Deutsche übersetzt, was spricht dagegen, deutsche Begriffe zu verwenden? Es steht ja dem Übersetzer frei, den seiner Meinung nach passenden Begriff zu wählen. Deswegen verstehe ich den Einwand irgendwie nicht.
Im Deutschen heisst es "Buergerliches Gesetzbuch" und wird dementsprechend mit 民法典 uebersetzt. Das japanische Zivilgesetz heisst aber eben nur 民法und nicht 民法典, sodass auch bei der Uebersetzung es eigentlich nur Gesetz und nicht Gesetzbuch heissen muss.
Ich denke, das liegt im Ermessen des Übersetzers, welche Variante er wählt.
Es kommt hier wohl das alte Problem beim Übersetzen zutage: "Soll sie treu oder schön sein?"
Niremori wrote:
Ich stimme dir zu. Das heisst aber, dass bei 民法 (=Civil Code) der Teil "Bürgerliches Gesetzbuch {n}; BGB {n}; Zivilgesetzbuch {n}" gestrichen werden muss, denn, wie du selbst schreibst, BGB wird mit ドイツ民法典 uebersetzt. Das ドイツ kann nur dann wegfallen, wenn vom Kontext her klar ist, was gemeint ist, denn es gibt auch noch ボワソナード民法典, 日本民法典, 中国民法典, フランス民法典, バイエルン・マクシミリアン民法典 und viele andere 民法典.
Wie würdest du dann ausdrücken wollen, dass eben nicht nur das Gesetz (=Rechtsvorschrift) sondern ebenso der Kodex gemeint ist?