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Mariko



Joined: 28/07/2008 03:13:06
Messages: 2
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Fuer das Wort 民法gibt Wadoku die folgende Uebersetzung aus:
{Rechtsw.} [1] Zivilrecht {n}; Bürgerliches Recht {n}. [2] Bürgerliches Gesetz {n}; Zivilgesetz {n} // Bürgerliches Gesetzbuch {n}; BGB {n}; Zivilgesetzbuch {n}.

Aus juristischer Sicht sind allerdings nur "Zivilrecht" und "Zivilgesetz" richtige Uebersetzungen. "Buergerliches Gesetzbuch" bzw. "BGB" sind Begriffe, die nur auf das deutsche Zivilgesetz angewendet werden.

Deshalb wuerde ich gerne wissen, ob es Leitlinien dazu gibt, ob Eintraege fachsprachlich korrekt, oder aber allgemein verstaendlich (den meisten Deutschen sagt "BGB" vermutlich mehr als "Zivilgesetz") sein sollen.
Dan


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Joined: 24/05/2006 16:58:45
Messages: 1287
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Meiner Ansicht nach ist der Eintrag im Wesentlichen korrekt.

Zu Bedeutung 1:民法
Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme. Vgl. dazu z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht

Zu Bedeutung 2:民法典
Gemeint ist hier die Kodifikation des Zivilrechts. Das ist im Wesentlichen in Dtschl. das BGB, in Österreich das ABGB und in der ehem. DDR und in der Schweiz das ZGB.

Schaut man in die andere Richtung, wird z.B. das deutsche BGB mit 民法典 oder ggf. ドイツ民法典 übersetzt.

In diesem Fall würde ich sagen, dass der Eintrag fachsprachlich korrekt ist.
Sonst ist es das Ziel Fachausdrücke mit ihren entsprechenden Äquivalenten zu übersetzen, ggf. mit folgenden Erläuterungen.

無知の知
Niremori



Joined: 31/05/2006 14:32:12
Messages: 549
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Dan wrote:Meiner Ansicht nach ist der Eintrag im Wesentlichen korrekt.

Zu Bedeutung 1:民法
Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme. Vgl. dazu z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht

Zu Bedeutung 2:民法典
Gemeint ist hier die Kodifikation des Zivilrechts. Das ist im Wesentlichen in Dtschl. das BGB, in Österreich das ABGB und in der ehem. DDR und in der Schweiz das ZGB.

Schaut man in die andere Richtung, wird z.B. das deutsche BGB mit 民法典 oder ggf. ドイツ民法典 übersetzt.

In diesem Fall würde ich sagen, dass der Eintrag fachsprachlich korrekt ist.
Sonst ist es das Ziel Fachausdrücke mit ihren entsprechenden Äquivalenten zu übersetzen, ggf. mit folgenden Erläuterungen.


Ich stimme dir zu. Das heisst aber, dass bei 民法 (=Civil Code) der Teil "Bürgerliches Gesetzbuch {n}; BGB {n}; Zivilgesetzbuch {n}" gestrichen werden muss, denn, wie du selbst schreibst, BGB wird mit ドイツ民法典 uebersetzt. Das ドイツ kann nur dann wegfallen, wenn vom Kontext her klar ist, was gemeint ist, denn es gibt auch noch ボワソナード民法典, 日本民法典, 中国民法典, フランス民法典, バイエルン・マクシミリアン民法典 und viele andere 民法典.

niremori
Mariko



Joined: 28/07/2008 03:13:06
Messages: 2
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Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme.

Ja, in Deutschland sind sie das. Der Begriff "Buerger" stammt allerdings aus der Franzoesischen Revolution. Eine aehnliche Entwicklung hat es in der japanischen Geschichte nicht gegeben, sodass fraglich ist, ob der Begriff angewendet werden kann.

Schaut man in die andere Richtung, wird z.B. das deutsche BGB mit 民法典 oder ggf. ドイツ民法典 übersetzt.

Im Deutschen heisst es "Buergerliches Gesetzbuch" und wird dementsprechend mit 民法 uebersetzt. Das japanische Zivilgesetz heisst aber eben nur 民法und nicht 民法典, sodass auch bei der Uebersetzung es eigentlich nur Gesetz und nicht Gesetzbuch heissen muss.
Dan


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Joined: 24/05/2006 16:58:45
Messages: 1287
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Mir scheint, du möchtest sehr wörtlich übersetzen oder du gehst von einem sehr sprachwissenschaftlichen Kontext heran.

Mariko wrote:
Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme.

Ja, in Deutschland sind sie das. Der Begriff "Buerger" stammt allerdings aus der Franzoesischen Revolution. Eine aehnliche Entwicklung hat es in der japanischen Geschichte nicht gegeben, sodass fraglich ist, ob der Begriff angewendet werden kann.

Ich gehe mal stark davon aus, dass auch in Japan das Konzept eines Bürgers mit Rechten und Pflichten verbreitet ist. Und wenn man ins Deutsche übersetzt, was spricht dagegen, deutsche Begriffe zu verwenden? Es steht ja dem Übersetzer frei, den seiner Meinung nach passenden Begriff zu wählen. Deswegen verstehe ich den Einwand irgendwie nicht.

Im Deutschen heisst es "Buergerliches Gesetzbuch" und wird dementsprechend mit 民法 uebersetzt. Das japanische Zivilgesetz heisst aber eben nur 民法und nicht 民法典, sodass auch bei der Uebersetzung es eigentlich nur Gesetz und nicht Gesetzbuch heissen muss.

Ich denke, das liegt im Ermessen des Übersetzers, welche Variante er wählt.

Es kommt hier wohl das alte Problem beim Übersetzen zutage: "Soll sie treu oder schön sein?"

Niremori wrote:
Ich stimme dir zu. Das heisst aber, dass bei 民法 (=Civil Code) der Teil "Bürgerliches Gesetzbuch {n}; BGB {n}; Zivilgesetzbuch {n}" gestrichen werden muss, denn, wie du selbst schreibst, BGB wird mit ドイツ民法典 uebersetzt. Das ドイツ kann nur dann wegfallen, wenn vom Kontext her klar ist, was gemeint ist, denn es gibt auch noch ボワソナード民法典, 日本民法典, 中国民法典, フランス民法典, バイエルン・マクシミリアン民法典 und viele andere 民法典.

Wie würdest du dann ausdrücken wollen, dass eben nicht nur das Gesetz (=Rechtsvorschrift) sondern ebenso der Kodex gemeint ist?

無知の知
 
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