Die Übersetzung mit "Heimatvertriebener" erscheint ungenau und irreführend. "Heimatvertriebener" ist ein sehr eng definierter Begriff aus Paragraph 2 des deutschen "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge." Die darin angelegte Definition entspricht nicht dem Gebrauch des japanischen Wortes "nanmin" (Flüchtling im engen und weiteren Sinne) und hat keinerlei Bezug zu Japan. Wenn man alle Worte, die unter den Begriff "nanmin" (als Flüchtling im weitesten Sinne) fallen könnten, hier auflisten würde käme eine recht lange Liste zustande (z.B. Asylant, Asylsuchender, Vertriebener, Displaced Person). Zum Vergleich der Wadoku Eintrag 被追放者.