法家

う・か13hō·ka1

N.
1 Jurist m m; Rechtsgelehrter m m.
2 chin. Gesch.  Hōka f f (Schule, die lehrte, dass Regierung nicht auf Moral, sondern auf Politik, Gesetzen und Wirtschaft beruht; zur Zeit der Frühlings- und Herbstannalen).