N.
professioneller Unruhestifter m m in Aktionärsgeneralversammlungen; Erpresser m m, der einer Aktiengesellschaft damit droht, auf der Aktionärsgeneralversammlungen durch unbequeme Fragen etc. Schwierigkeiten zu machen.

総会屋

うかい・やsōkai·ya0

N.
professioneller Unruhestifter m m in Aktionärsgeneralversammlungen; Erpresser m m, der einer Aktiengesellschaft damit droht, auf der Aktionärsgeneralversammlungen durch unbequeme Fragen etc. Schwierigkeiten zu machen.
Kommentare

"Aktionärsgeneralversammlung" sagt man eigentlich nur in der Schweiz, in Deutschland ist es "(Aktionärs)hauptversammlung". Beim zweiten "versammlung" ist das "en" hinten zu viel.