N.professioneller Unruhestifter m m in Aktionärsgeneralversammlungen; Erpresser m m, der einer Aktiengesellschaft damit droht, auf der Aktionärsgeneralversammlungen durch unbequeme Fragen etc. Schwierigkeiten zu machen.
【総会屋】
そうかい・やsōkai·ya0
N.professioneller Unruhestifter m m in Aktionärsgeneralversammlungen; Erpresser m m, der einer Aktiengesellschaft damit droht, auf der Aktionärsgeneralversammlungen durch unbequeme Fragen etc. Schwierigkeiten zu machen.
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"Aktionärsgeneralversammlung" sagt man eigentlich nur in der Schweiz, in Deutschland ist es "(Aktionärs)hauptversammlung". Beim zweiten "versammlung" ist das "en" hinten zu viel.
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