einem bekannt sein; wissen, wovon die Rede ist; sich seiner Schuld bewusst sein; etw. auf dem Gewissen haben.
【身に覚えがある】
みにおぼえがあるmi ni oboe ga aru0
einem bekannt sein; wissen, wovon die Rede ist; sich seiner Schuld bewusst sein; etw. auf dem Gewissen haben.
Stichwort hinzufügen
Kommentare
Daijisen 自分自身、そのことをしたという記憶がある。「言われてみれば―・る」Ist die derzeitige Übersetzung nicht etwas weit hergeholt? "auf dem Gewissen" klingt in meinen Ohren sehr negativ, im Daijisen eher neutral "sich erinnern können, etwas getan zu haben". Gleiche Frage auch für 身に覚えがない
Pluie (29.08.2016)
Auch wenn hier in der Regel ein negatives Verhalten des Betroffenen mit der entsprechenden Erinnerung daran im Fokus steht, geht es m.E. eben nur um diese Erinnerung und nicht darum, ob derjenige noch ein schlechtes Gewissen hat oder nicht (das ist für die lexikalische Semantik völlig irrelevant). Noch problematischer ist die Übersetzung "etw. auf dem Gewissen haben", bei dem, wenn man so will, nur das Resultat des negativen Verhaltens desjenigen thematisiert wird. Wenn A zu B sagt, 身に覚えがないとは言わせない!oder so, dann meint A zu B, bei dem, was er getan hat, kann B unmöglich behaupten, B erinnere sich nicht daran, aber nie und nimmer, dass B ja ein schlechtes Gewissen zu empfinden habe oder so. 自分がそれを行ったという記憶がない、過去の自分の行動に思い当たるものが見いだせない、与り知らない、といった意味の表現。反対に、過去にそれを行った記憶がある様子は「身に覚えがある」と表現される。
Kommentare