N., mit suru trans. V.
1 Lieferung f f; Ablieferung f f (einer Bestellung).
2 gesetzlich vorgeschriebene, obligatorische Lieferung f f an den japanischen Staat (insbes. von Nahrungsmitteln, Naturalien usw. zu einem Festpreis).

供出

きょしゅつkyōshutsu0

N., mit suru trans. V.
1 Lieferung f f; Ablieferung f f (einer Bestellung).
2 gesetzlich vorgeschriebene, obligatorische Lieferung f f an den japanischen Staat (insbes. von Nahrungsmitteln, Naturalien usw. zu einem Festpreis).
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