N.
kaiserliche Autorität f f in der Außenpolitik (Recht des Kaisers Kriege zu erklären, Frieden zu schließen und Verträge zu schließen).

外交大権

こう・たけんgaikō·taiken5

N.
kaiserliche Autorität f f in der Außenpolitik (Recht des Kaisers Kriege zu erklären, Frieden zu schließen und Verträge zu schließen).
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