N.japan. Gesch.Daimyō m m; Territorialfürst m m; Feudalherr m m; Lehnsherr m m; Lehnsmann m m(dem Samuraistand angehöriger Großgrundbesitzer mit einem Einkommen von über 10.000 Koku; hatten die Gerichtshoheit in ihren Lehen und übten Zivil‑ und Militärverwaltung aus; unterlagen der Kontrolle durch die shōgunale Verwaltung; in der Edo-Zeit).
【大名】
だい│みょうdaimyō3
N.japan. Gesch.Daimyō m m; Territorialfürst m m; Feudalherr m m; Lehnsherr m m; Lehnsmann m m(dem Samuraistand angehöriger Großgrundbesitzer mit einem Einkommen von über 10.000 Koku; hatten die Gerichtshoheit in ihren Lehen und übten Zivil‑ und Militärverwaltung aus; unterlagen der Kontrolle durch die shōgunale Verwaltung; in der Edo-Zeit).
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