N.
Polizeihauptmeister m m (polizeilicher Rang unter keishi 警視, über keibu·ho 警部補).

警部

5keibu1

N.
Polizeihauptmeister m m (polizeilicher Rang unter keishi 警視, über keibu·ho 警部補).
Kommentare

Ist die Übersetzung in einen deutschen Dienstgrad sinnvoll, wenn es keine 100%ige Übereinstimmung gibt? Einen Rang wie „Kriminaloberkommissar“ gibt es ja auch nicht im Wadoku