N.
Recht n n, Personalentscheidungen zu treffen; Personalentscheidungsrecht n n.

人事権

じ・けんjinji·ken3

N.
Recht n n, Personalentscheidungen zu treffen; Personalentscheidungsrecht n n.
Kommentare

[2] Autorität über Personalentscheidungen; das Recht, Personalentscheidungen zu treffen.


人事権 heisst nur das, was mkill in seinem Kommentar angibt. "Persönlichkeitsrecht" wäre 人格権 und gehört nicht hierher.