N.
1 dem Hofrang entsprechende Kleiderfarbe f f.
2 Kleidung f f die einem gewährt wurde, um eine Angelegenheit bei Hofe zu erledigen.

当色

とうじき2tōjiki

N.
1 dem Hofrang entsprechende Kleiderfarbe f f.
2 Kleidung f f die einem gewährt wurde, um eine Angelegenheit bei Hofe zu erledigen.
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