N.
Unterhaltungsgewerbe n n; Bar‑ und Restaurantgewerbe n n; Nachtlebengewerbe n n (Oberbegriff für Gewerbe ohne festes Einkommen, die von der Gunst der Kunden abhängen).

水商売

ず・しょうばいmizu·shōbai3

N.
Unterhaltungsgewerbe n n; Bar‑ und Restaurantgewerbe n n; Nachtlebengewerbe n n (Oberbegriff für Gewerbe ohne festes Einkommen, die von der Gunst der Kunden abhängen).
Kommentare

Ich erinnere mich an meinen ersten Japanaufenthalt: Nachts, unterwegs auf den Straßens Ōsakas, mit Freunden auf der Suche nach einer Bar. Ein Lokal, das ich gerade näher angucken wollte, dann eine Hand, die mich davon abhält: »Halt! Das ist Mizushōbai. Da gehen nur alte Leute rein, die Frauen angrabschen wollen.« Selbst wenn man die Schärfe dieses Urteils nicht teilt, wird man wohl zugeben müssen, dass der Begriff 「水商売」heutzutage nicht einfach nur eine einfach Bar oder irgendein beliebiges Format aus


dem Unterhaltungsgewerbe bezeichnet, sondern vielmehr eine Art 風俗. Nicht nur durch entsprechendes Klientel und eine sexuell aufgeladene Atmosphäre gekennzeichnet, sondern auch durch eine Gebühr für den Aufenthalt im Laden (Charge), exorbitante Getränkepreise und nicht zuletzt durch das Konzept, dass die ›Bardamen‹ selbst dazu angehalten sind, sich vom Kunden selbst zahlreiche Getränke ausgeben zu lassen, damit der Umsatz des Ladens steigt, der wiederum nicht selten mit der mafiösen Strukturen verbunden ist


Wikipedia schreibt übrigens:「現在では夜間営業で酒を出す飲食店(主にバーや接待クラブ)や風俗営業、ホスト・ホステス、風俗嬢などに限定して指すことが多い。」. Man soltte dieses Wort daher nicht »weichzeichnen«, sondern zumindest die beschriebene Semantik unmissverständlich aufführen. Da diese in der Gegenwart offensichtlich dominant ist, böte es sich an, diese an erster Stelle aufzuführen.