Das »zur Unterstützung« wurde sicherlich hinzugefügt, da es im japanischen Begriff enthalten ist. Ich frage mich jedoch, ob man es wirklich braucht, denn wenn der Kontext klar ist - und das ist er durch die Zusatzinformation »bei Behördengängen usw.«, sagt man im Deutschen einfach nur ›Begleitung‹, ohne ›zur Unterstützung‹ hinzufügen zu müssen. Also kann das deutsche ›Begleitung‹ bereits ausdrücken, was im Japanischen durch den Zusatz noch spezifiziert werden muss. Da das so ist, finde ich, dass man ›zur
anonymous (28.10.2021)
Unterstüzung‹ weglassen sollte, bzw. zumindest in Klammern fügen sollte.
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