N., mit suru intrans. V.Abdankung f f; Abdikation f f; Renunziation f f; Thronentsagung f f; Thronverzicht m m.
【生前退位】
せい│ぜん・たい│いseizen·taii5
N., mit suru intrans. V.Abdankung f f; Abdikation f f; Renunziation f f; Thronentsagung f f; Thronverzicht m m.
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Kommentare
Thronverzicht
Man kann nur zu Lebzeiten abdanken (auch wenn das 生前 natürlich auf "zu Lebzeiten" verweist.
Maik Hendrik Sprotte (01.08.2016)
ja, aber auf den Thron verzichten kann auch ein rechtmäßiger Nachfolger, hier geht es explizit um den Verzicht des Amtsinhabers auf den "lebenslangen Status" als König, Kaiser oder was auch immer
anonymous (01.08.2016)
Ein rechtmäßiger Nachfolger kann darauf verzichten, ein Amt anzutreten, aber das nennt man nicht "Amtsverzicht" bzw. "Thronverzicht".
anonymous (01.08.2016)
Kaiser/König = Thronverzicht, Papst = Amtsverzicht (was hier noch hinzugefügt werden sollte, denn nur in diesen beiden Fällen spricht man von 生前退位。
anonymous (01.08.2016)
Hä? "Der Prinz X verzichtet auf den Thron" ist absolut verständlich und gebräuchlich, auch wenn es hier natürlich um die Ansprüche darauf geht.
anonymous (01.08.2016)
Da hat einer, die die konkrete Formulierungspraxis nicht kennt, eine Behauptung aufgestellt. Auch in nominaler Form: "Prinz Charles Thronverzicht" oder Ähnliches wäre völlig üblich.
anonymous (01.08.2016)
Laut Duden bedeutet Thronverzicht: "Verzicht eines Monarchen (=gekrönter Herrscher) auf den Thron". Dass umgangssprachlich vom Thronverzicht legitimen Nachfolgers gesprochen wird, sei nicht bestritten. Das ist aber ungenau, denn verzichtet wird nicht auf den Thron, sondern auf den Thronanspruch. Selbstverständlich wird niemand gezwungen, solche Unterscheidungen zu machen. Wenn man sich aber darauf beruft, was üblich ist, sollte man sich auch Gedanken machen, in welchem Kontext dem so ist.
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