Der aktuelle Familienstand des/der B etroffenen ist hier irrelevant, da es hier darum geht, dass sich der/die Betroffene schon mal hat scheiden lassen. Diese(r) kann zwischenzeitlich wieder verheiratet (gewesen) sein (und danach als getrennt lebend/verwittwet usw. gelten). "jemand, der sich schon mal hat scheiden lassen; jemand mit Erfahrung der Scheidung"
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