In solchen Fällen brauchen wir kategorische Ausschlusskriterien. Solange man nicht sagen kann, dass nicht der Fischname gemeint sein kann, wenn/weil das Wort mit Kanji geschrieben wird, muss man die Kanji-Schreibung mit berücksichtigen. In solchen Fällen, wo pragmatische Präferenzen eine Rolle spielen, würde ich persönlich Doppelangabe wie サブロウ ; 三郎 bevorzugen, das aber wird, soweit ich die Vorgehensweise von Wadoku kenne, nicht so gehandhabt.
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