Ich finde es sehr schade, dass man Woerter eigentlich nur J-D und nicht D-J eingeben kann, obwohl man in beide Richtungen suchen kann.
Ich hatte das Wort speziell eingegeben, weil es mir als "Mundraub" erklaert wurde.
anonymous (31.07.2014)
dt. "Mundraub" (s. Diebstahl oder Unterschlagung von wenigen Nahrungsmitteln oder Verbrauchsgegenständen von geringem Wert) würde eher jp. 食い逃げ/万引き entsprechen, auch wenn die Handlung juristisch gesehen natürlich "Diebstahl/窃盗" ist wird ja in der Regel in ein "Vergehen" umgewandelt (das ist, wenn ich mich nicht irre, zumindest in Deutschland so). Vielleicht haben wir noch keinen Eintrag mit "Mundraub" als Übersetzungsvorschlag.
anonymous (31.07.2014)
Der Straftatbestande 'Mundraub' wurde Ende 1974 abgeschafft. Selbst wenn dt. Mundraub mit jp. 食料(品)窃盗 oder 盗み食い uebersetzt werden kann, macht es nicht viel Sinn in einem J-D-Woerterbuch das veraltete Wort Mundraub aufzufuehren.
Kommentare