N.
Whistleblower m m; jmd. (NArN) (NArN), der organisatorische Missstände öffentlich macht.

公益通報者

えき・つうしゃkōeki·tsūhōsha7

N.
Whistleblower m m; jmd. (NArN) (NArN), der organisatorische Missstände öffentlich macht.
Kommentare

dt. "Informant" ist m.E. ein allgemeinerer Begriff als jp. 公益通報者, da die Bekanntgabe von Infos durch "Informanten" nicht immer dazu führen müssen, Missstände von öffentlichem Interesse aufzudecken, was wohl bei 公益通報者 die zentrale Rolle spielt. Ein Informant kann 公益通報者 sein, muss aber nicht.


公益通報者 ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und meint eine Person, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz öffentlich macht. Es geht nicht in erster Linie um " öffentliches Interesse", sondern um den Schutz des Betroffenen vor Repressalien durch den Arbeitgeber.


Wenn der Begriff so eng ist, dann passt "Informant" (情報提供者 & Co) erst recht nicht. Dies gilt auch für den engl. Begriff "Whistleblower"


Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich bei 公益通告者 zudem um Beschäftigte im betroffenen Betrieb. Beschäftigter, der arbeitsrechtliche Verstöße im Betreib bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft usw.) meldet. Den dt. Fachbegriff dafür kenne ich nicht.