紛失主

しつ・ぬしfunshitsu·nushi4

N.
Verlierer m m; Eigentümer m m einer Fundsache.

  ✔  

juristisch eigentlich "Eigentümer der Fundsache" Auch der Finder im Besitz der Fundsache wäre sachenrechtlich gesehen deren "Besitzer", oder?

anonymous (12.05.2011)

Verlierer sollte gestrichen werden, denn kein Muttersprachler wuerde einen Satz wie "Der Verlierer ging ins Fundbuero" akzeptieren. "Der Verlierer ging als moralischer Sieger vom Platz." hingegen wird wohl von allen akzeptiert.

anonymous (13.05.2011)