N.
Recht n n (der Universitäten) , die Studenten selbst auszuwählen.

【学生選抜裁量権】

がくせい・せんばつ・さいりょうけんgakusei·senbatsu·sairyōken

N.
Recht n n (der Universitäten) , die Studenten selbst auszuwählen.
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