N.
japan. Gesch. 1 Reform f f des Religionssystems (vom Edo-Shōgunat 1613 eingerichtetes System zur Austilgung des Christentums, bei dem jeder Haushalt und jeder Bürger einzeln seine Religionszugehörigkeit nachweisen musste, die jährlich in ein Personenregister aufgenommen wurde; 1873 aufgelöst).
2 (Abk. von shūmon·aratame·yaku 宗門改役) Amt n n für die Reform des Religionssystems.

宗門改

しゅもん・あらためshūmon·aratame5

N.
japan. Gesch.1 Reform f f des Religionssystems (vom Edo-Shōgunat 1613 eingerichtetes System zur Austilgung des Christentums, bei dem jeder Haushalt und jeder Bürger einzeln seine Religionszugehörigkeit nachweisen musste, die jährlich in ein Personenregister aufgenommen wurde; 1873 aufgelöst).
2 (Abk. von shūmon·aratame·yaku 宗門改役) Amt n n für die Reform des Religionssystems.
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