違法難民

いほう・なんみんihō·nanmin

N.
illegale Flüchtlinge mpl mpl.

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Dieses Wort ist nicht rechtswissenschaftlich oder dem Rechtswesen entspringend. Der betreffende Verweis (Rechtsw.) ist zu entfernen. "Flüchtling" (nanmin) ist ein international rechtlich verbindlicher Tittel. Er berechtigt zur Einreise in ein Ausland zum Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland etc. "Illegaler Flüchtling" ist also ein Widerspruch in sich, und kommt in keinem rechtlich verbindlichen Text vor.

anonymous (07.04.2012)