違法外国人

いほう・がいこくじんihō·gaikokujin

N.
illegaler Ausländer m m.

  ✔  

Diese Wort ist nicht rechtwissenschaftlich oder dem Rechtswesen zugehörig. Bitte entfernen sie den betreffenden Verweis (Rechtsw.). Das Wort erscheint im Internet nur auf Blogs, nicht aber auf offiziellen Seiten oder in rechtlich verbindlichen Texten. Wenn Sie darauf bestehen diffamierende Begriffe in dieses Wörterbuch aufzunehmen, bitte schön. Aber bezeichnen Sie diese bitte nicht als rechtswissenschaftlich oder dem Rechtswesen zugehörig.

anonymous (07.04.2012)