N.
Verdacht m m auf einen tätlichen Angriff.

【傷害容疑】

しょう│がい・よう│ぎshōgai·yōgi

N.
Verdacht m m auf einen tätlichen Angriff.
Kommentare

Ist das nicht auch eher "Verdacht auf Körperverletzung", wenn 傷害罪 als "Körperverletzung" angegeben ist?