N.japan. Gesch.Lehensgouverneur m m(Titel der Lehensverwalter nach der Rückgabe der Ländereien und Untertanen von den Daimyō an den Kaiser; von Juni–Juli 1869 als chi·hanji知藩事 bezeichnet; 1871 wieder abgeschafft).
【藩知事】
はん・ちじhan·chiji3
N.japan. Gesch.Lehensgouverneur m m(Titel der Lehensverwalter nach der Rückgabe der Ländereien und Untertanen von den Daimyō an den Kaiser; von Juni–Juli 1869 als chi·hanji知藩事 bezeichnet; 1871 wieder abgeschafft).
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