N.
japan. Gesch. erstes landesweites Familienregister n n (durch 1871 erlassenes Gesetz 1872 eingeführt).

【壬申戸籍】

じん│しん・こ│せきjinshin·koseki5

N.
japan. Gesch. erstes landesweites Familienregister n n (durch 1871 erlassenes Gesetz 1872 eingeführt).
Kommentare

War das nicht Meiji 5 - 1872?