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Gemäß dem deutschen Urhebergesetz sind Urheberrechte Persönlichkeitsrechte und nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG). Jeder, der an den Wadoku-Daten mitarbeitet, wird daher automatisch zum Miturheber der Wadoku-Daten. Die Wadoku-Daten haben deshalb viele verschiedene Miturheber.
Gestrichen:
Auch wenn Urheberrechte nicht übertragbar sind, können Urheberpersönlichkeitsrechte jedoch anderen zur treuhänderischen Ausübung überlassen werden.
Jede Mitarbeit an den Wadoku-Daten bewirkt, dass der Urheber seine Urheberpersönlichkeitsrechte an die Inhaber des Urheberrechts für die Gesamtdatei, Ulrich Apel und dem Verein Wadoku e.V., als Treuhänder überlässt.Grund:
Laut Urheberwahrnehmungsgesetz dürfen nur Verwertungsgesellschaften die Urheberpersönlichkeitsrechte von Urhebern treuhändisch verwalten. Da Wadoku e.V. eine solche nicht ist, erübrigt sich dieser Punkt. http://transpatent.com/gesetze/urhwg.html
4. Gewährung von Nutzungsrechten
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