Seitenhistorie
München, den 7.01.2007
Wadoku e.V. Vereinssatzung
Allgemeines
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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III. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
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IV. Der Wadoku e.V. wird ehrenamtlich geführt.
§ 3 Zweckerreichung
I. Zur Erreichung der Ziele des Vereins nach § 2 der Satzung ist der Wadoku e.V. bestrebt, daß ein reger Austausch der sprachlichen Wissenschaft zwischen Japan und Deutschland stattfindet.
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III. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das Vereinsvermögen an die Stadt, in der der Verein zu diesem Zeitpunkt seinen Sitz hat.
§ 4 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen des Wadoku e.V. sind die Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführungen seiner Aufgaben beschließt. Die Satzung ist die Grundlage der Ordnungen. Die Ordnungen sind nicht Teil der Satzung. Sie werden von den durch die Satzung bestimmten Gremien oder Organen beschlossen.
§ 5 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in denen der Verein seinen Sitz hat.
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III. Fördermitglied kann jede voll rechtsfähige Person werden.
§ 7 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
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V. Die Mitgliedschaft endet mit Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrags automatisch.
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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V. Ein Mitglied kann bei Verstößen gegen diese Satzung mit Beschluß, der der 2/3 Mehrheit bedarf, ausgeschlossen werden.
Organe
§ 9 Organe des Wadoku e.V.
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1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand Vorstand
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) hat über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten des Vereins zu beschließen. Sie ist das oberste Organ.
§ 11 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung
Die MV setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen, wobei die Fördermitglieder durch einen von ihnen bestimmten Vertreter, der nicht dem Kreise der Einzelmitglieder entstammen muß, ihr Stimmrecht ausüben.
§ 12 Durchführung der Mitgliederversammlung
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IX. Beschlüsse zur Änderung dieser Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit. Die Beschlüsse sind vom Schriftführer zu protokollieren.
§ 13Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
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3. dem Schriftführer
4. dem Kassenwart Kassenwart
§ 14 Aufgaben desVorstandes
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IV. Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft.
Schiedsgericht
§ 17 Schiedsgerichtsverfahren
Ein Schiedsgerichtsverfahren ist nicht vorgesehen.