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  • Phänomenologie als Anwalt der unwillkürlichen Lebenserfahrung

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((2)) Den gedanklichen Hintergrund meines Thesenpapiers bildet mein endlich—mit von mir nicht zu vertretender Verzögerung — erschienenes Buch Was ist Neue Phänomenologie? (Rostock, Ingo Koch Verlag, 2003), das ich, im Vertrauen auf mir zugesagtes früheres Erscheinen, schon in den Anmerkungen des Thesenpapiers erwähnt hatte. Es gibt zusammen mit den Büchern Der Spielraum der Gegenwart und Adolf Hitler in der Geschichte (beide Bonn 1999), auf die ich mich im Folgenden gleichfalls berufe, den gegenwärtigen Stand meiner Überlegungen wieder.

1. Methodenfragen

((3)) Die Wissenschaften forschen nach objektiven Tatsachen in einzelnen Gegenstandsgebieten; die Philosophie dagegen, als Sichbesinnen des Menschen auf sein Sichfinden in seiner Umgebung, forscht nach objektiven Tatsachen um subjektiver Probleme willen auf Grund von Fragen der Art: Was soll ich davon halten? Wie soll ich mich dazu stellen? Was kann ich mir zutrauen? Es ist klar, daß solche Fragen wegen der Unsicherheit des Sichfindens nie ganz auf Fragen der Wissenschaft zurückgeführt werden können. Die Philosophie kann nicht davon abhängen, Wissenschaft zu sein, weil nicht alle Rechenschaft des Menschen von seinem Sichfinden in seiner Umgebung die Systematik wissenschaftlichen Raisonnements verträgt. Sie ist bei der Wissenschaft gleichsam zu Gast mit einer Aufgabe, die fundamentaler ist als die der Wissenschaft, aber sie darf die Gastrolle nicht dazu mißbrauchen, den Dilettanten zu spielen.

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