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1
N.
1 Ost (m) (m) und West (m) (m).
2 der Osten m m und der Westen m m.

2
N.
weil dieser seine Rede mit tōzai·tōzai begann
ugs. Ausrufer m m.

3
Eisenb. Tōzai-Linie f f (U-Bahnlinie der Tōkyō-Metro von Nakano im Bezirk Nakano in Tōkyō nach Nishi-Funabashi in der Stadt Funabashi, Präf. Chiba; Länge 30,8 km).

4
N.
1 die vier Himmelsrichtungen fpl fpl; die Haupthimmelsrichtungen f f; Osten m m, Westen m m, Süden m m und Norden m m.
2 überall; allerorten.

5
N.
1 Ost-West-Konflikt f f.
2 Gesch. kalter Krieg m m.

6
N.
Verlagsn. Tōzai Shobō (Tōkyō).

7
Interj.
Sehr geehrte Damen und Herren! (Anrede des Publikums im Theater etc.).

8
N.
Ost-West-Unterschied m m.

9
N.
Meteor. Ost-West-Index m m (über den Ost-West-Luftaustausch).

10
Vereinigung f f von Westen und Osten; Wiedervereinigung f f. || Vereinigung f f von West‑ und Ostdeutschland; deutsche Wiedervereinigung f f.


12
N.
Ost-West-Verhandlungen fpl fpl.

13
N.
Gesch. Kalter Krieg m m zwischen Ost und West.

14
N.
Gesch. Ost-West-Teilung f f. || deutsche Teilung f f.

15
die Orientierung verlieren; verwirrt werden.

16
die Orientierung verlieren; verwirrt werden. tōzai o ushina~u 東西を失う


18
N.
Ländern., Gesch. West‐ und Ostdeutschland n n.

19
sich nicht auskennen; orientierungslos sein; weder West noch Ost unterscheiden können. || nichts verstehen.

20
das östliche und das westliche Lager n n.

21
Begegnung f f von Osten und Westen; west-östliche Begegnung f f.

22
1 Streuner m m; Landstreicher m m; Vagabund m m; Nomade m m.
2 Menschen mpl mpl, die aus allen Richtungen zusammenkommen.


24
sich nicht auskennen; orientierungslos sein; weder West noch Ost unterscheiden können. || nichts verstehen.

25
sich nicht auskennen; orientierungslos sein; weder West noch Ost unterscheiden können. || nichts verstehen.


27
N.
dtsch. Gesch. deutsch-deutsche Beziehungen pl pl; Beziehungen fpl fpl zwischen Ost‑ und Westdeutschland.

28
Vereinigung f f von West‑ und Ostdeutschland.


30
sich über Osten und Westen erstrecken.

31
N.
Gesch. Grundlagenvertrag m m; Grundvertrag m m; Vertrag m m über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (vom 21.12. 1972).