Keine Erfahrung mit Sprachschulen, aber
haene wrote:Was mich besonders irritiert, ist die (zwingende??) Angabe eines supporters mit Wohnadresse in Japan. Ich bin Selbstzahler und auf Unterstützung nicht angewiesen. Werden Selbstzahler überhaupt akzeptiert?
Das hat vor allem visarechtliche Gründe. Die Kurse dauern länger als 3 Monate, also brauchst Du ein Visum. Weil Du mit diesem Visum keine Arbeitserlaubnis hast, will der japanische Staat, daß eine verlässliche Person für Dich finanziell geradesteht. Das kann ein japanischer Staatsbürger oder ein Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis sein. Aber die Schule schreibt doch, daß es auch ohne geht:
http://www.kicl.net/english/a_regular.asp
If the applicant does not have a proxy in Japan , the applicant should mail the necessary documents, and remit the application fee to the bank account listed below.
In dem Fall wird jemand von der Sprachschule diese Rolle übernehmen und für Dich haften. Zahlen mußt Du dann schon selbst.