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Messages posted by: Mariko
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Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme.

Ja, in Deutschland sind sie das. Der Begriff "Buerger" stammt allerdings aus der Franzoesischen Revolution. Eine aehnliche Entwicklung hat es in der japanischen Geschichte nicht gegeben, sodass fraglich ist, ob der Begriff angewendet werden kann.

Schaut man in die andere Richtung, wird z.B. das deutsche BGB mit 民法典 oder ggf. ドイツ民法典 übersetzt.

Im Deutschen heisst es "Buergerliches Gesetzbuch" und wird dementsprechend mit 民法 uebersetzt. Das japanische Zivilgesetz heisst aber eben nur 民法und nicht 民法典, sodass auch bei der Uebersetzung es eigentlich nur Gesetz und nicht Gesetzbuch heissen muss.
Fuer das Wort 民法gibt Wadoku die folgende Uebersetzung aus:
{Rechtsw.} [1] Zivilrecht {n}; Bürgerliches Recht {n}. [2] Bürgerliches Gesetz {n}; Zivilgesetz {n} // Bürgerliches Gesetzbuch {n}; BGB {n}; Zivilgesetzbuch {n}.

Aus juristischer Sicht sind allerdings nur "Zivilrecht" und "Zivilgesetz" richtige Uebersetzungen. "Buergerliches Gesetzbuch" bzw. "BGB" sind Begriffe, die nur auf das deutsche Zivilgesetz angewendet werden.

Deshalb wuerde ich gerne wissen, ob es Leitlinien dazu gibt, ob Eintraege fachsprachlich korrekt, oder aber allgemein verstaendlich (den meisten Deutschen sagt "BGB" vermutlich mehr als "Zivilgesetz") sein sollen.
 
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