Zivilrecht und bürgerliches Recht sind Synonyme.
Ja, in Deutschland sind sie das. Der Begriff "Buerger" stammt allerdings aus der Franzoesischen Revolution. Eine aehnliche Entwicklung hat es in der japanischen Geschichte nicht gegeben, sodass fraglich ist, ob der Begriff angewendet werden kann.
Schaut man in die andere Richtung, wird z.B. das deutsche BGB mit 民法典 oder ggf. ドイツ民法典 übersetzt.
Im Deutschen heisst es "Buergerliches Gesetz
buch" und wird dementsprechend mit 民法
典 uebersetzt. Das japanische Zivilgesetz heisst aber eben nur 民法und nicht 民法典, sodass auch bei der Uebersetzung es eigentlich nur Gesetz und nicht Gesetzbuch heissen muss.