Hier ein paar Gedanken dazu, bzw. wie sich das für mich aus der Praxis darstellt.
Zu den Transliterationen (Romaji-Angabe). Diese folgen im Normalfall den Regeln normaler Einträge. Warum dies z. B. für Verlagsnamen anders gehandhabt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Zur Wahrung einer gewissen Konsistenz wird gewohnheitsmäßig diesen impliziten Vorgaben gefolgt.
Also "Keio・daigaku" usw.
Übersetzungen (also Angaben im Deutsch-Feld) sollte man von Fall zu Fall betrachten. Es ist nicht immer sinnvoll, zu übersetzen. Man muss auch unterscheiden, ob es sich um japan. oder andere Entitäten handelt. Deswegen kann man eigentlich nur Empfehlungen geben.
Mögliche Empfehlungen, durchaus in dieser Reihenfolge abzuarbeiten, sind vielleicht:
* existiert eine im Deutschen gebräuchliche Bezeichnung, dann kann man diese angeben.
** das kann man z.B. für Universitäten annehmen -> Keiō-Universität
** bei diesen Mischformen ist für den japanischen Teil der üblichen Transliteration zu folgen.
* existiert eine fremdsprachliche gebräuchliche Bezeichnung, die auch im Deutschen verstanden/verwendet wird, dann kann man diese angeben, ggf. mit einer Angabe der Herkunftssprache. (insbesondere bei internationalen Organisationen der Fall).
* existiert eine fremdsprachliche Selbstbezeichnung japan. Entitäten, kann man diese angeben.
* im Falle japan. Entitäten kann man sich sonst mit einer Transliteration behelfen.
** Worttrennungen sind hier historisch mit Nakaten (oder genauer MIDDLE DOT (U+00B7)) markiert, das wohl praxistauglichere "-" wird toleriert.
* ansonsten sollte man aus Konsistenzgründen der Form der Mehrzahl der bestehenden Einträge folgen.
"kann" heißt hier, dass es überwiegend im freien Ermessen liegt, dann nicht immer lassen sich klare Entscheidungen treffen. Das heißt ja auch nicht, dass es später nicht noch geändert werden kann. Es heißt aber auch, dass es kein Muss ist, wie vielleicht einige Nutzer das gerne sehen würden.
"sollte" ist dem gegenüber schon eine strengere Handlungsempfehlung, und bedarf schon einer soliden Begründung.
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