処する

しょ~す3sho~suru2

intrans. od. trans. V. auf ‑suru
schriftspr. A als intrans. V.
1 sich verhalten; sich benehmen; handeln.
2 sich an einem ruhigen Ort befinden.
B als trans. V.
1 erledigen; durchführen; behandeln; handhaben.
2 verurteilen; bestrafen.
3 in der Form 身を処する sich den Umständen entsprechend benehmen; den Umständen entsprechend handeln.