法定翻訳

てい・ほやくhōtei·honʼyaku5

N.
amtliche Übersetzung f f.

Das sind sicherlich amtlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte/beeidigte/ermächtigte Übersetzer

anonymous (13.04.2017)

Korrekt ist "beglaubigte Übersetzung" und sollte daher an erster Stelle stehen! "Amtliche Übersetzung" usw. wird allerdings auch gebraucht.

anonymous (14.04.2017)

besser: beglaubigte Übersetzung

anonymous (24.01.2018)