資格外就労

かくがい・しゅろうshikakugai·shūrō6

N.
Rechtsw. Arbeit f f ausserhalb der erlaubten Tätigkeitsfeldes; Schwarzarbeit f f.

Der deutsche Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, diese aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen oder aber um trotzdem Sozialleistungen zu beziehen, beziehungsweise, dass ein Handwerk ausgeübt wird, ohne Eintrag in die Handwerksrolle. "資格外就労" ist ein Begriff aus der japanischen Einreisegesetzgebung und bedeutet Beschäftigung außerhalb der Aufenthaltsberechtigung, was sich darauf bezieht, dass ein sich in Japan legal aufhaltender ausländischer Staatsbürger in einem Gewerbe beschäftigt wird, für das er keine Arbeitserlaubnis hat.

anonymous (21.11.2010)