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1
N.
schriftspr. Aufruhr m m; Aufstand m m; soziale Unruhe f f.
2
N.
Rechtsw. Störung f f der öffentlichen Ordnung.
3
N.
Ruhestörer m m.
4
in Aufruhr geraten.
5
das Gesetz zur Störung der öffentlichen Ordnung in Kraft setzen.
6
das Gesetz zur Störung der öffentlichen Ordnung anwenden.