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N.
1 Gesch. Ausschluss m m aus der Dorfgemeinschaft (als eine Bestrafung bei Vergehen gegen die Dorfgesetze; In der Edo-Zeit zählte man 10 Situationen, in denen die Hilfe der Gemeinschaft nötig ist: Tod, Feuer, Erwachsenenfeier, Hochzeit, Geburt, Krankheit, Hausbau, Wasserschaden und Totengedenken. Wer aus der Gemeinschaft verstoßen wurde, dem half man nur in Situationen, die direkt auch andere bedrohten: Todesfall und Feuer, in den anderen acht Situationen nicht).
2 Ausschluss m m aus dem Freundeskreis.
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jmdn. aus der Dorfgemeinschaft verstoßen; jmdm. die Hilfe der Gemeinschaft verweigern. || jmdn. aus dem Freundeskreis ausschließen; jmdn. aus einer Gruppe verbannen.
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aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen werden.