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1
N.
1 Ladenvorhang m m. || Kneipenvorhang m m.
2 guter Ruf m m; Reputation f f.
3 Wirtsch. Firmenwert m m; Geschäftswert m m; Goodwill m m.
2
N.
betrügerischer Händler m m (von Kleidung und Kurzwaren).
3
N.
1 Abstand m m; Abstandssumme f f (an einen Angestellten, bei Eröffnung eines Zweiggeschäfts).
2 Franchisegebühr f f.
4
N., mit suru intrans. V.
Etablierung f f eines langjährigen Mitarbeiters in einem Zweiggeschäft; Verhelfen n n eines wohlverdienten Angestellten zu einer eigenen Filiale; Teilen n n seines Geschäfts.
5
N.
1 auf den Ladenvorhang geschriebener Geschäftsname m m.
2 einer beliebten Prostituierten nach dem Namen des Bordells gegebener Rufname m m.
6
N.
Rechnungsw. Firmenwertabschreibung f f.
7
Rechnungsw. Firmenwertbilanzierung f f.
8
sein Geschäft verkaufen.
9
vergebliche Liebesmüh; völlig sinnlos; unnötig wie ein Kropf.
10
dem Ansehen schaden; dem Firmenwert schaden.
11
das Geschäft für den Tag schließen (mit dem Abnehmen des Ladenvorhangs). || das Geschäft aufgeben; den Laden dichtmachen.
12
einen langjährigen Mitarbeiter in einem Zweiggeschäft etablieren; einem wohlverdienten Angestellten zu einer eigenen Filiale verhelfen; sein Geschäft teilen.
13
einen langjährigen Mitarbeiter in einem Zweiggeschäft etablieren; einem wohlverdienten Angestellten zu einer eigenen Filiale verhelfen; sein Geschäft teilen.
14
das geschäftliche Ansehen Gefährdendes n n; den Ruf des Geschäfts Schädigendes n n. || dem Firmenwert Schadendes n n.
15
Bsp. Dem Ansehen des Geschäfts schaden.; Der geschäftlichen Reputation schaden.
16
den Ladenvorhang abnehmen und in den Laden holen.