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1
N.
1 (eigentl. Seii Taishōgun = Oberbefehlshaber zur Unterwerfung der Barbaren) Gesch. Shōgun m m (ursprüngl. milit. Titel für den Führer der Truppen im Kampf gegen die Ainu aus d. 8. Jhd.; von 1192 bis 1867 erblicher Titel des anstelle des machtlosen Kaisers regierenden Militärherrschers).
2 Milit. General m m. seii·taishōgun征夷大将軍
2
N.
Feldherrnhalle f f.
3
N.
Familie f f, aus der der Shōgun berufen wird.
4
der Rang m m des Shōguns; der Titel m m des Shōguns; das Shōgunat n n.
5
während der Regentschaft des Shōguns Iemitsu.