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N.
japan. Gesch. 1 Reform f f des Religionssystems (vom Edo-Shōgunat 1613 eingerichtetes System zur Austilgung des Christentums, bei dem jeder Haushalt und jeder Bürger einzeln seine Religionszugehörigkeit nachweisen musste, die jährlich in ein Personenregister aufgenommen wurde; 1873 aufgelöst).
2 (Abk. von shūmon·aratame·yaku宗門改役) Amt n n für die Reform des Religionssystems.
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N.
Abk. von shūmon·aratame·ninbetsu·chō宗門改人別帳
japan. Gesch.  Register n n der Religionszugehörigkeit (in der Edo-Zeit).
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japan. Gesch. Amt n n für die Reform des Religionssystems. || Beamter m m für die Reform des Religionssystems (in der Edo-Zeit).
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N.
japan. Gesch.  Register n n der Religionszugehörigkeit (in der Edo-Zeit).