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1
N.
japan. Gesch. 1 Dajō·kan n n; Staatsministerium n n (höchstes Verwaltungsorgan; nach dem Taihō-Kodex).
2 Staatsministerium n n (höchstes Amt nach der Verfassung von 1868; 1868–1885).

2
N.
japan. Gesch. Großer Staatsrat n n; Kabinett n n (höchstes Amt nach der Verfassung von 1868; 1868–1885).

3
Amtsgebäude n n des Kabinetts.

4
Kabinettgeld n n; 1868 vom Kabinett herausgegebenes Papiergeld n n.

5
Kabinettgeld n n; 1868 vom Kabinett herausgegebenes Papiergeld n n.

6
N.
amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).

7
N.
amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).

8
N.
japan. Gesch. Dokument n n des Staatsministeriums (an die Ministerien oder die Verwaltungen des Landes; nach dem Ritsuryō-System).

9
Gesetzesdekret n n des Kabinetts.

10
Gesetzesdekret n n des Kabinetts.