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1
N., mit suru intrans. V.
Harakiri n n; Seppuku n n (Bauch aufschneiden; rituelle Selbsttötung durch Aufschlitzen des Unterleibes von links nach rechts; ein dabeistehender Sekundant schlägt den Kopf ab; ursprünglich auf Samurai beschränkt; 1873 offiziell abgeschafft).
2
N.
Fehler m m oder Versäumnis n n, das Seppuku erfordert.
3
Harakiri begehen; Seppuku begehen.
4
Zimmer n n zum Begehen von Seppuku.
5
zum Seppuku führen.
6
jmdm. Befehlen, Seppuku zu begehen.
7
den Befehl bekommen, Seppuku zu begehen.