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Subjekt- und Prädikatlogik

Nishida versteht die Aristotelische Logik als eine Subjektlogik bzw. subjektorientierte Logik (shugoteki ronri), da sie von einem Subjekt ausgeht, das niemals Prädikat werden kann. In den Augen Nishidas sucht Aristoteles den Grund des Urteils nur in der Richtung des Subjekts. Die subjektorientierte Logik kann des Weiteren auch als Gegenstandslogik (taishoteki ronri) bezeichnet werden, da in ihr die Aristotelische Bestimmung des Einzelnen - das hypokeimenon - als Erkenntnisgegenstand betrachtet wird.

Dem gegenüber stellt Nishida eine Ortlogik bzw. orthafte Logik (bashoteki ronri), in der von einem Prädikat als Ort ausgegangen wird, das in seiner letzten Instanz niemals Subjekt werden kann. Das, was zu bestimmen ist, ist nicht das Subjekt, sondern das logische Prädikat in Form eines Ortes. Der Ort ist im Gegensatz zur subjektorientierten Logik kein abstraktes, sondern ein konkretes Prädikat. Die Ortlogik folgt im Urteil nicht der subjektorientierten Form „S ist P", sondern geht aus von der Form „S ist in P".

Mit der ortlogischen Schlussform „S ist in P" versucht Nishida die Trennung von Substanz und Akzidenz (i.e. die Trennung zwischen Materie und Form) zu umgehen, welche sich in der subjektlogischen Schlussform „S ist P" immer deshalb manifestiert, weil auch noch so viele zugewiesene Prädikate das Subjekt als konkretes Einzelnes nie in seiner gesamten Einzigartigkeit fassen können. Damit ist das Prädikat der Schlussform „S ist P" etwas abstraktes und im Subjekt eingeschlossenes zugleich: es ist abstrakt, da es verschiedenen Subjekten auf gleiche Weise zugeordnet werden kann, und es ist im Subjekt eingeschlossen, da es als lediglich ein Attribut des Subjektes fungiert. Genau wegen dieser eingeschlossenen und abstrakten Eigenschaft des Prädikats sieht Nishida darin keine Möglichkeit zur Vermittlung der unabhängigen Einzelnen und lehnt diese Form der Schlussform als Inhärenzurteil ab.

Vermittlung unabhängiger Einzelner kann für Nishida nur stattfinden, wenn den Einzelnen der Raum gegeben wird, in dem sie ihre Einzigartigkeit erhalten. So plädiert Nishida für die Schlussform „S ist in P" und fasst das Prädikat damit als etwas orthaftes auf, in dem sich das Subjekt befinden kann, ohne seine Einzigartigkeit zu verlieren. Dieses „in" ist keine Inklusion in eine Menge, sondern eine Inklusion in ein Feld, in dem die verschiedenartigen Einzelnen Raum für ihre Einzigartigkeit erhalten. Es ist keine Inklusion in ein abstraktes Prädikat, sondern eine Inklusion in ein konkretes, orthaft verstandenes Prädikat. Es ist kein Inhärenzurteil, in dem das Prädikat als im Subjekt befindlich gedacht wird, sondern ein Subsumtionsurteil, in dem das Subjekt als im Prädikat befindlich gedacht wird. Das prädikative Feld subsumiert die konkreten Einzelnen nicht wie ein abstrakter Begriff, der den Subjekten inhärent ist, sondern wie ein Raum, in dem die prädikative Bestimmung das konkrete Einzelne umfließt und ausfüllt zugleich. Das prädikative Feld ist als konkretes Prädikat im Gegensatz zum Begrifflichen als abstraktes Prädikat in der Lage, das Subjekt nicht zu entwurzeln, sondern ihm gerade Raum für das Wurzeln zu geben.

So ist das Urteil „Diese Rose ist rot" ortlogisch verstanden, keine Zuweisung des Prädikates „Rot" zu dem Subjekt „diese Rose", sondern eine Bestimmung des Prädikatfeldes „rot sein" durch die Inklusion der „Rose" in eben dieses. In dem Prädikatfeld „rot sein" kann die Rose in ihren vielen Eigenarten bestehen, da das Prädikatfeld „rot sein" der Rose dafür den nötigen Raum gibt.

Nishidas Kritik sieht in den beiden Formen des Schließens „S ist P" und „S ist in P" und den ihr jeweils zugrunde liegenden Prädikatverständnissen einen grundlegenden Unterschied in der die Welt erfassenden Logik. „Subjektlogik" und „Ortlogik" beschrieben zwei völlig verschieden Arten der logischen Welterfassung.


Zentrale Begriffe:

  • 述語論理 (Prädikatlogik)
  • 主語論理 (Subjektlogik)
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