Dan wrote:Schön, dass du bereits dem Lemma entnehmen kannst, wie eine Aufschrift zu übersetzen ist. Andere können das vielleicht nicht.
Dan, darum geht's doch hier gar nicht. Sei doch nicht gleich so negativ. Natürlich sollte es immer das Ziel sein, so viel Information und Benutzungshinweise in ein Lemma zu packen wie möglich.
Mir geht es eher darum, klar eine Linie zu ziehen, wann eine Übersetzung für ein Hinweisschild ein extra Eintrag sein sollte. Ansonsten wird die Liste schnell endlos. "Eingang" "Ausgang" "Notausgang" "Seiteneingang" "Rathaus" "Flughafen" "Hauptbahnhof" "Kiosk" "Halteverbot" "Restaurant" "Skilift" "Schwimmbad" "Frisör" "Essenausgabe" "Geschirrückgabe" "brennbare Abfälle" "nicht brennbare Abfälle" "Papier" "Glas" "Plastik" "Biomüll" "radioaktiv" ... Es gibt hunderte Wörter, die im Alltag auf irgendwelchen Schildern stehen. Sollen die jetzt alle doppelt im Wörterbuch stehen? Das sind ganz simple praktische Erwägungen.
Selbst bei den Fällen, wo eine Schildaufschrift anders übersetzt werden sollte als das gleiche Wort im Fließtext, kann man das einfach im selben Lemma abhandeln. Beispiel 喫煙禁止:
【喫煙禁止】
きつえん・きんし
kitsuen·kinshi
N.
[1] Rauchverbot n. [2] Rauchen verboten! (Schildaufschrift).