議員立法

いん・りっぽうgiin·rippō4

N.
Pol. Gesetzgebung f f auf Initiative von Parlamentsangehörigen; Gesetzesinitiative f f aus der Mitte des Parlaments.

  ✔  

Ich finde diese Erklärung nicht verständlich, da Gesetzgebung in einer Demokratie ja für gewöhnlich im Parlament stattfindet. Wie wäre es mit "Gesetzesinitiative durch Mitglieder des Parlaments/Abgeordnete". Vielleicht gibt es noch eine griffigere Formulierung aber sachlich wäre das schonmal korrekter.

Nikolas (07.11.2009)